FAQs

Falls Sie die eine oder andere Frage haben, finden Sie hier vielleicht schon die Antwort!

Ihre Fragen - unsere Antworten

Der Versicherungsmakler (Makler) ist unabhängig von Versicherungsunternehmen (VU) und selbstständig tätig. Zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsunternehmen besteht lediglich eine Vereinbarung (Courtagezusage), die die Vergütung für den Makler regelt, sofern er einen Vertrag vermittelt hat und betreut. Vertragspartner sind Sie, der Versicherungsnehmer( VN) und der Makler. Zwischen diesen beiden wird der Maklervertrag geschlossen. Da keine vertragliche Bindung zwischen Makler und VU besteht, kann der Makler aus fast allen Angeboten am Markt das für den VN passende heraussuchen.

Der Versicherungsvertreter vertritt, wie der Name schon sagt, das jeweilige Versicherungsunternehmen. Es besteht in den meisten Fällen ein Agentur- oder Anstellungsvertrag. Der Vertreter ist bei der Auswahl der verschiedenen Produkte auf die Angebote seines VU angewiesen. Als Mehrfach-Vertreter kann er Verträge mit mehreren Gesellschaften abschließen. 

Der Ursprung stammt aus der Zeit der "Hanse", dem Zusammenschluss von Kaufleuten und der Seefahrt.
Der Beruf des Versicherungsmaklers hat sich in Deutschland ungefähr im 17. Jahrhundert etabliert.
Allerdings gibt es bereits im Jahr 1654, in der Hamburgischen Maklerverordnung, die ersten gesetzlichen Regeln. Bis zum 19. Jahrhundert gab es nur "beeidete" Versicherungsmakler, die einer besonderen Vereidung durch den Staat bedurften.
1861 bzw. 1871 wurde durch das "Gesetz, betreffs Aufhebung des lnstitutes der beeidigten Makler..." die Versicherungsmakelei für jeden Kaufmann frei zugänglich.
Im Mai 2007 wurden die gesetzlichen Anforderungen an die Versicherungsmakler wieder verschärft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts im Mai 2007 wurde die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen in Deutschland erlaubnis- und registrierungspflichtig. Es gelten strenge Vorschriften für die Ausbildung / Qualifizierung und regelmäßige Weiterbildung. Ebenso muss der Versicherungsmakler, ähnlich einem Anwalt, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nachweisen.

Zwischen dem Versicherungsmakler (Makler und dem Versicherungsnehmer / Kunden (VN) wird ein Maklervertag geschlossen. Darin ist geregelt welche Tätigkeiten der Makler ausführen soll.
Ein Muster des Maklervertrages finden Sie hier.

Der Versicherungsmakler (Makler) prüft, zusammen mit dem Versicherungsnehmer (VN), welche Risiken vorhanden sind. Danach wird vom Makler bei verschiedenen Versicherungsunternehmen (VU) nach Deckungsmöglichkeiten gesucht. Für die meisten privaten Absicherungen gibt es Standardlösungen, die sich in einigen Punkten von einander unterscheiden. Die für den Versicherungsnehmer passenden Produkte (im Regelfall 3 Stück) werden dem VN vorgelegt und besprochen. Entscheidet sich der VN für den Abschluß eines Vertrages, werden vom Makler die Antragsformalitäten erledigt und der VN bekommt in wenigen Tagen seinen Versicherungsschein.
Bei außergewöhnlichen Risikoverhältnissen, und häufig im gewerblichen Bereich, macht der Makler Ausschreibungen, so daß die VU individuelle Angebote abgeben können. Sobald diese vorliegen, erfolgt die Besprechung und ggf. der Vertragsabschluss zwischen VN und VU.

Im Schadensfall ist der Makler der erste Ansprechpartner des VN. Auf Wunsch des VN begleitet der Makler den VN während der gesamten Abwicklungszeit.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Internetseite unsere Verbandes

Obwohl zwischen dem Versicherungsmakler (Makler) und Versicherungsunternehmen (VU) keine Abhängigkeit besteht, erhält der Makler die Vergütung für seine Tätigkeit, die Courtage, vom jeweiligen VU. Die Courtage teilt das Schicksal der Prämie, d. h. von jeder Prämienzahlung, die der Versicherungsnehmer an das VU zahlt, erhält der Makler seinen Anteil. Die Courtage ist, ebenso wie die Provision, die ggf. ein Versicherungsvertreter bekommt, in der Versicherungsprämie enthalten.

Zusätzliche Kosten oder Gebühren werden vom Makler nicht erhoben. 

Für alle Ihre Versicherungsangelegenheiten haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner. Ob es um neue Versicherungsverträge, Änderungen bestehender Verträge oder einen Schaden geht, der Makler steht an Ihrer Seite. Sie müssen nicht überlegen, welches Versicherungsunternehmen für die momentane Situation angesprochen werden muß.
Bei Neuabschlüssen hat der Makler die Möglichkeit die zahlreichen Angebote der vielen Versicherungsgesellschaften in Deutschland zu vergleichen und ein individuelles Angebot zu erstellen. Sie müssen nicht bei vielen verschiedenen Vertretern / Versicherungsgesellschaften anfragen.
Für alle Dienstleistungen fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an. 

Ja, die Versicherungsmakler (Makler) unterliegen einer strengen Aufsicht. Jeder Makler muss bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen sein. Die Eintragung kann mit der entsprechenden Vermittlernummer unter www.vermittlerregister.info (siehe Erstinfo) geprüft werden.

Für die Zulassung gibt es Voraussetzungen, z. B. eine qualifizierte Ausbildung. Für die weitere Ausübung der Tätigkeit ist eine regelmäßige Fortbildung und der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. 

Ja, auch bereits bestehende Versicherungsverträge können künftig über Ihren Versicherungsmakler betreut werden. Hierzu wird der Versicherungsmakler-Vertrag entsprechend erweitert. Einzige Ausnahme sind Versicherungsverträge bei Direkt-Versicherern. Diese Gesellschaften arbeiten grundsätzlich nicht mit Makler zusammen, sondern nur im direkten Kundenkontakt.

Die Beratung kann im Büro des Versicherungsmaklers oder auch beim Kunden erfolgen. Der Ort hängt vom Kundenwunsch und den Risikoverhältnissen ab.
Bei gewerblichen und komplexeren Risiken ist die Beratung vor Ort beim Kunden sinnvoll. Nur so können die individuellen Erfodernisse berücksichtigt werden.
Bei Standard-Verträgen, z. B. einer Hausrat-, oder Privat-Haftpflicht-Versicherung, kann die Beratung sogar per Telefon oder E-Mail erfolgen.
Entscheidend ist in erster Linie der Kundenwunsch. 

Für die Beratung und Betreuung bestehender Verträge sind einige Daten erforderlich, die auch elektronisch gespeichert werden. Hierzu gehören u. A. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Familienstand, Bankdaten, Einkommens- und Besitzverhältnisse sowie alle für den jeweiligen Versicherungsvertrag relevanten Informationen. Bei Personenversicherungen (Kranken, Leben, Unfall) werden zusätzlich Gesundheitsdaten erhoben und gespeichert. Hier hat der Versicherungsnehmer aber generell die Wahlmöglichkeit, die Daten ausschließlich dem Versicherungsunternehmen zur Kenntnis zu geben.

Selbstverständlich haben Sie jederzeit das Recht, sich über die gespeicherten Daten beim Versicherungsmakler und Versicherungsunternehmen zu informieren.
Mehr zu diesem Thema finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung.

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