als gesetzliche Versicherte/r Privatpatient im Krankenhaus.
Freie Krankenhauswahl, Chefarzt-Behandlung und 1- oder 2-Bettzimmer.
Zusatz-Versicherungen für die ambulante Behandlung, z. B. Heilpraktiker, Brillenzuschuss, erweiterte Vorsorge-Untersuchungen.
Erweiterung der gesetzlichen zahnmedizinischen Versorgung.
Bis zu 100 % Erstattung für Kronen, Inlays, Implantate, Zahnbehandlungen.