Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung erleidet.
Alle schweren Erkrankungen, z . B. Krebs, MS, Erblinden durch Netzhautablösung, Herzinfarkt, Schlaganfall scheiden somit für eine Leistung aus der Unfall-Versicherung aus, da sie nicht von außen auf den Körper einwirken.
Bei derartigen Schicksalsschhlägen hilft die Berufsunfähigkeits- oder Dread-Disease-Versicherung weiter.
Je nach Produkt / Versicherungsunternehmen wird der Unfall-Begriff aber erweitert. Z. B. auf Folgen von Insektenstichen, Verschlucken von giftigen Flüssigkeiten, Schädigung durch übermäßige Kraftanstrengungen.
Invalidität ist der Verlust oder die dauernde Beeinträchtigung oder Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen. In der Unfall-Versicherung wird der Grad der Invalidität von Ärzten festgestellt und in % angegeben. Der Grad der Behinderung (GdB) aus dem Schwerbehindertenrecht / Sozialrecht, hat hiermit nichts zu tun. Eine Leistung aus der Unfall-Versicherung erfolgt nur, wenn die Invalidität durch einen Unfall eingetreten ist. Der Verlust der Sehfähigkeit, z. B. durch Netzhautablösung, ist kein Unfall. Von der vereinbarten Invaliditätssumme wird der ermittelte %-Satz der Invalidität als Einmalzahlung nach einem Unfall ausgezahlt.
Dieser Begriff muss nicht weiter erläutert werden. Wichtig ist jedoch, dass die vereinbarte Summe nur ausgezahlt wird, wenn der Tod durch einen Unfall eingetreten ist. Die Unfall-Versicherung zahlt nicht, wenn der Tod z. B. durch Herzinfarkt oder schwere Krankheit (z. B. Krebs) eingetreten ist. Hierfür sollte eine Risiko-Lebens- oder Dread-Disease-Versicherung abgeschlossen werden.
Führt ein Unfall zu einer Invalidität von mehr als 50 %, so wird die vereinbarte Unfall-Rente ein Leben lang ausgezahlt. Es gibt Produkte, die einen geringen Invaliditätssatz von 50 % vorsehen.
Für jeden Tag, den die versicherte Person unfallbedingt arbeitsunfähig geschrieben ist, wird der vereinbarte Tagessatz ausgezahlt.
Es kann zusätzlich ein Genesungsgeld vereinbart werden. Dann wird für die Dauer des vorgenannten Zeitraum der gleiche Betrag noch einmal ausgezahlt.
Für jeden Tag, den die versicherte Person unfallbedingt zur stationären Heilbehandlung in einem Krankenhaus verbringt, wird der vereinbarte Tagessatz ausgezahlt.
Es kann zusätzlich ein Genesungsgeld vereinbart werden. Dann wird für die Dauer des vorgenannten Zeitraums der gleiche Betrag noch einmal ausgezahlt.
Die Sofortleistung kann als zusätzliche Leistung zur Invaliditätszahlung bei Schwerstverletzungen vereinbart werden. Hierzu zählen z. B. Amputationen, Querschnittslähmung, schwere Verbrennung (mit mehr als 30 % der Hautoberfläche).
Manch ein Unfall verheilt nach einiger Zeit ohne die körperliche Funktionsunfähigkeit weiter zu beeinträchtigen. Eine Invalidität bleibt also nicht zurück und der Versicherer zahlt aus dieser Position keine Entschädigung.
Unfälle, gerade Verbrennungen, können aber unschöne Narben hinterlassen, die nur durch eine kosmetische Operation beseitigt werden können. Hierfür sehen die unterschiedlichen Produkte unterschiedliche Leistungen, die auch erhöht werden können, vor.
Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, in der festgelegt ist, wie hoch der Grad der Invalidität ist, wenn Gliedmaßen oder Organe / Sinnesorgane nach einem Unfall verloren sind oder vollständig unbrauchbar wurden.
Verliert der Verunfallte z. B. durch den Unfall ein Bein unterhalb des Knies, wird der zu entschädigende %-Satz aus der Gliedertaxe ermittelt. Ist das Bein durch den Unfall aber z. B. nur in der Bewegungsfähigkeit eingeschränkt, muß der Grad der Invalidität durch Ärzte festgestellt werden.
Die Gliedertaxe unterscheidet sich je nach Produkt / Versicherungsgesellschaft.
Die Progression kann in unterschiedlichen %-Sätzen vereinbart werden. Dieser Satz gibt die maximale Leistung bei 100 % Invalidität an. Ist nach einem Unfall der Grad der Invalidität festgestellt, so wird entsprechend dem ermittelten %-Satz der Anteil der Versicherungssumme ausgezahlt.
Beispiel: Durch einen Motorradunfall verliert der Versicherte ein Bein bis unterhalb des Knies. Die vereinbarte Gliedertaxe sieht hier eine Leistung von 50 % vor. Die vereinbarte Invaliditätssumme beträgt 100.000,- €. Es wird somit eine Zahlung von 50.000,- € erfolgen.
Bei einer vereinbarten Progression von 350 % würde die vorgenannte Leistung auf 100 % erhöht werden, also würden statt der 50.000,- € 100.000,- € ausgezahlt.
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